Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise.
Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden.
Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Sonderregelung: Liegen zwischen Abschlußdatum und Reisebeginn mehr als 6 Monate, wird jeder Vertrag angenommen.
Liegen zwischen Buchungsdatum der Reise und Reisebeginn mehr als 3 Monate, muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens einen Monat nach Buchungsdatum abgeschlossen werden.
Wichtig: Schließen Sie nach diesen Sonderregelungen einen Vertrag ab, dann geben Sie im Online-Fromular unter
das aktuelle Datum ein und senden Sie anschließend eine eMail an uns mit Angabe der Zertifkatsnummer. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung.
Gültigkeit: Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung.
Versicherter Leistung: Ohne Altersbegrenzung; bis 6 Personen im Rahmen der Versicherungssumme.
Bei bis zu 4 Personen besteht für gemeinsam reisende ein gegenseitiges Rücktrittsrecht, egal welches Verhältnis sie untereinander haben.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Gültigkeit: Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung.
Versicherter Leistung: Der Versicherungsnehmer ohne Altersgrenze.
Bei bis zu 4 Personen besteht für gemeinsam reisende ein gegenseitiges Rücktrittsrecht, egal welches Verhältnis sie untereinander haben.
Gültigkeit: Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung.
Versicherter Leistung: Ehe- oder Lebensgemeinschaften ohne Altersbegrenzung sowie eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit gemeinsamer Wohnanschrift.
Der Familientarif ist auch für Ehepartner und Lebenspartner ohne Kinder möglich.
| Gültigkeitsdauer | Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung |
|---|---|
| Automatische Verlängerung | Nein |
| Versicherte Personen |
Versicherungsfähig sind nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Altersgrenze besteht nicht. Versicherbar in der Reiserücktritt mit Selbstbehalt sind Kleingruppen bis 6 Personen im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Altersgrenze besteht nicht. |
| Gegenseitiges Rücktrittsrecht | Bei Abschluß einer Reiserücktrit-/Reiseabbruch-Versicherung bis zu 4 Personen besteht für diese gemeinsam reisenden Personen ein gegenseitiges Rücktrittsrecht, egal welches Verhältnis sie untereinander haben. |
| Defintion Familie | Als Familie gelten der Versicherungsnehmer und dessen Ehe- oder Lebenspartner(in), jeweils bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, sowie deren eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die versicherten Personen getrennt voneinander leben. |
| Abschlußfristen | Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich. |
Sonderregelung
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| Reiserücktritts- Versicherung |
In Höhe der jeweils abgeschlossenen Deckungssumme je Reise. Erstattung: - der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten für gebuchte Leistungen aus einem der versicherten Gründen und zwar bei:
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|---|---|
| Reiseabbruch- versicherung |
Die Signal-Iduna erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus den zuvor genannten Gründen (Ziffer 1 - 6)
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| Geltungsbereich | weltweit |
| Versicherbare Reisen |
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten |
| Selbstbeteiligung | Keine Selbstbehalt, wenn "ohne Selbstbeiligung" gewählt wurde. Sonst: Der Selbstbehalt in der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung beträgt 25,-EUR pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,-EUR pro Person. |
| Wichtiger Hinweis | Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen |
| Versicherungs- bedingungen |
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| Leistungsträger | SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund |