Der Versicherungsschutz beginnt in der Gruppen-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Gültigkeit: Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung. Versicherter Personenkreis: Ab 10 Personen ohne Altersbegrenzung.
Wichtig: Der Beitrag und die Versicherungssumme beziehen sich auf den anteiligen Reisepreis pro Person!
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Gültigkeit: Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung. Versicherter Personenkreis: Ab 10 Personen ohne Altersbegrenzung.
Wichtig: Der Beitrag und die Versicherungssumme beziehen sich auf den anteiligen Reisepreis pro Person!

| Gültigkeitsdauer | Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung |
|---|---|
| Automatische Verlängerung | Nein |
| Versicherte Personen |
Versicherungsfähig sind nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Altersgrenze besteht nicht. Versicherbar in der Reiserücktritt mit Selbstbehalt sind Gruppen ab 10 Personen im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Altersgrenze besteht nicht. |
| Defintion Gruppe | Ab 10 Personen ohne Altersbegrenzung. |
| Abschlußfristen | Der Versicherungsschutz beginnt in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Der Versicherungsabschluss muss bei Buchung; spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, vorgenommen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich. |
Sonderregelung
|
| Reiserücktritts- Versicherung |
In Höhe der jeweils abgeschlossenen Deckungssumme je Reise. Erstattung: - der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten für gebuchte Leistungen aus einem der versicherten Gründen und zwar bei:
|
|---|---|
| Reiseabbruch- versicherung |
Die Signal-Iduna erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus den zuvor genannten Gründen (Ziffer 1 - 6)
|
| Geltungsbereich | weltweit |
| Versicherbare Reisen |
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten |
| Selbstbeteiligung | Keine Selbstbehalt, wenn "ohne Selbstbeiligung" gewählt wurde. Sonst: Der Selbstbehalt in der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung beträgt 25,-EUR pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,-EUR pro Person. |
| Wichtiger Hinweis | Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen |
| Versicherungs- bedingungen |
|
| Leistungsträger | SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund |
