SafetyCard

Auslandsreisekrankenversicherung für ein Jahr und für längerfristige Einzelreisen bis 365 Tage

Reiseschutz ohne Selbstbeteiligung (SELECT)

» Wichtiger Hinweis zur SafetyCard SELECT «

Die Reise-Krankenversicherung der Safety Card können nur von Personen abgeschlossen werden, die Ihren ständigen Wohnsitz in der Bunderepublik Deutschland haben.
Es besteht Versicherungsschutz u.a. für die während einer Reise im Ausland entstandenen Kosten für ambulante Heilbehandlung, stationäre Krankenhausbehandlung, verordnete Arzneimittel, Schmerzstillende Zahnbehandlung sowie für medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rückführung.

Auslandsreisekrankenversicherung

Gültigkeit: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, für alle privaten Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 42 Tagen

SafetyCard SELECT [SCS] Beitrag Versicherter Personenkreis  
SCS Children Health 6,00 € Das versicherte Kind bis zur Vollendng des 14. Lebensjahres ( Bei Vollendung des 14. Lebensjahres endet der Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres ). SCS Children Health jetzt Online Abschließen!
SCS Single Health 9,00 € Der Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. SCS Single Health jetzt Online Abschließen!
SCS Family Health 20,00 € Der Versicherungsnehmer, Partner bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und deren eigenen Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit gleicher Wohnanschrift. SCS Family Health jetzt Online Abschließen!
SCS Single Senioren Health 21,00 € Der Versicherungsnehmenr ab dem 66. Lebensjahr. SCS Single Senioren Health jetzt Online Abschließen!

zum Seitenanfang

Auslandsreisekrankenversicherung - Langzeitaufenthalte

Gültigkeit: für private und geschäftliche Reisen bis zu 365 Tagen

SafetyCard SELECT [SCS] Beitrag Versicherter Personenkreis  
SCS Longterm Health 1-30 Tag: 0.40 EUR (min. 4.00 EUR); 31.-365. Tag: 1.50 EUR/Tag Der Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahr. SCS Longterm Health jetzt Online Abschließen!
SCS Longterm Senioren Health 1-30 Tag: 1.00 EUR (min. 10.00 EUR); 31.-365. Tag: 3.80 EUR/Tag Der Versicherungsnehmer ab dem 66. Lebensjahr. SCS Longterm Senioren Health jetzt Online Abschließen!

Leistungsbeschreibung Jahres-Krankenversicherung (Auszug)

Gültigkeitsdauer 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, maximale Dauer einer jeden privaten Reise sind 42 Tage
Automatische  Verlängerung Ja., sofern nicht einem der Vertragspartner einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Versicherte
  Personen
Für Single und Familien: Der Versicherungsnehmer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und seine eigenen Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Für Senioren: Der Versicherungsnehmer ab dem 66. Lebensjahr ohne Altersgrenze.
Versicherungsfähig sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Für Kinder: Bis zum 14. Lebensjahr.
Abschlußfristen Die Krankenversicherung kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Reise-Kranken-
 Versicherung
Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung:
  • Arzt und Facharzt
  • Wegegebühren des Arztes;
  • Operationen sowie Assistenz und Narkose;
  • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie;
  • Arzneimittel, die aufgrund ärztlicher Verordnung aus einer Apotheke bezogen werden. In gleicher Weise wird für Verbandmaterial geleistet. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate;
  • ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stützapparate zur Akutversorgung;
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus. Anstelle von Kostenersatz kann ein Krankenhaustagegeld von 25,00 Euro pro Tag gewählt werden;
  • den notwendigen Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste;
  • Zahnbehandlungen und zwar nur für schmerzstillende Behandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Provisorien sowie Reparaturen von Zahnprothesen;
  • Rückführungskosten bei schwerer Erkrankung bzw. Unfall. Für eine aus medizinischen Gründen notwendige und ärztlich angeordnete Rückführung der versicherten Person.
  • Beim Tod der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung im Ausland oder der Überführung an deren ständigen Wohnsitz bis zu 10.000,-EUR erstattet.
Reisegepäck-
 Versicherung
Versicherungssumme 1500,- Euro bei einem Abschluß ab 4.500,-EUR bei Single und Senioren.
Versicherungssumme 3000,-Euro bei einem Abschluß von 6000,- bei Single und 12.000,- bei Familie.
Geschützt ist das Reisegepäck der versicherten Personen im In- und Ausland. Als Reisegepäck gelten die Sachen des persönlichen Reisebedarfs sowie Geschenke und Reiseandenken.
Beistandsleistungen Hilfestellungen und Entschädigungen in Notfällen bei Auslandsreisen und zwar bei Krankheit / Unfall / Tod, Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Strafverfolgungsmaßnahmen, Verlust von Reisezahlungsmittel, Kredit- oder Euroscheckkarten, Verspätungen
Geltungsbereich weltweit
Versicherbare
  Reisen
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten
Selbstbeteiligung Keine Selbstbehalt, wenn "ohne Selbstbeiligung" gewählt wurde.
Sonst: Der Selbstbehalt in der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung beträgt 25,-EUR pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,-EUR pro Person.
Wichtiger Hinweis Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen
Versicherungs-
  bedingungen
Versicherungsbedingungen der Signal-Iduna
Leistungsträger SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund

Leistungsbeschreibung Auslandsreise-Krankenversicherung längerfristig für Einmalreisen (Auszug)

Gültigkeitsdauer Für die einmalige private sowie geschäftliche Reise bis max. 365 Tage mit Weltgeltung
Automatische  Verlängerung Nein
Versicherte
  Personen
Für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Für Personen ab dem 66. Lebensjahr ohne Altersgrenze.
Versicherungsfähig sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Personenkreis Als Familie gelten der Versicherungsnehmer und dessen Ehe- oder Lebenspartner(in), jeweils bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, sowie deren eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Voraussetzung ist, dass die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Versicherungsschutz besteht auch, wenn die versicherten Personen getrennt voneinander leben.
Abschlußfristen Die Krankenversicherung kann jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Reise-Kranken-
 Versicherung
Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung:
  • Arzt und Facharzt
  • Wegegebühren des Arztes;
  • Operationen sowie Assistenz und Narkose;
  • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie;
  • Arzneimittel, die aufgrund ärztlicher Verordnung aus einer Apotheke bezogen werden. In gleicher Weise wird für Verbandmaterial geleistet. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate;
  • ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stützapparate zur Akutversorgung;
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus. Anstelle von Kostenersatz kann ein Krankenhaustagegeld von 25,00 Euro pro Tag gewählt werden;
  • den notwendigen Transport in das nächstgelegene Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste;
  • Zahnbehandlungen und zwar nur für schmerzstillende Behandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Provisorien sowie Reparaturen von Zahnprothesen;
  • Rückführungskosten bei schwerer Erkrankung bzw. Unfall. Für eine aus medizinischen Gründen notwendige und ärztlich angeordnete Rückführung der versicherten Person.
  • Beim Tod der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung im Ausland oder der Überführung an deren ständigen Wohnsitz bis zu 10.000,-EUR erstattet.
Geltungsbereich weltweit
Versicherbare
  Reisen
alle Reisen inkl. Schiffs- und Kreuzfahrten
Selbstbeteiligung Keine Selbstbehalt, wenn "ohne Selbstbeiligung" gewählt wurde.
Sonst: Der Selbstbehalt in der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung beträgt 25,-EUR pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so beträgt der Selbstbehalt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25,-EUR pro Person.
Wichtiger Hinweis Eine Haftung oder Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Daten kann nicht übernommen werden. Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen
Versicherungs-
  bedingungen
Versicherungsbedingungen der Signal-Iduna
Leistungsträger SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund